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Katzenabschuss durch den Jäger; Rechtslage und Vorbeugung

Leider hört man immer wieder davon, dass Katzen von Jägern abgeschossen werden. Begründet wird dies damit, dass der Abschuss von Katzen dem Schutz von Wildtieren dient, welche Beute der Katze werden können. Gemeint sind damit z.B. Feldhasen, Wildkaninchen und vor allem Vögel. Wer sich damit näher beschäftigen will, sollte sich mit dem Thema ausgiebig im Internet vertraut machen, denn hier haben sich bereits hitzige Debatten und Diskussionen entwickelt, die es teils sogar bis in die Politik geschafft haben.


Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland jährlich etwa 100.000 bis 400.000 Katzen auf diese Art ihr Leben verlieren. Die Dunkelziffer wird wahrscheinlich sehr viel höher sein, denn eine wirkliche Meldepflicht gibt es nur in den wenigsten Bundesländern. Bei den betroffenen Tierhaltern löst der Verlust natürlich große Trauer aus, denn die meisten dieser abgeschossenen Katzen sind zahme Stubentiger, die irgendwo einen "festen Wohnsitz" haben.

Rechtliche Grundlage für den Abschuss einer Katze durch den Jäger geben die jeweiligen Jagdgesetze der Bundesländer, welche im groben alle ziemlich das Gleiche verlauten lassen. Denn im Jagdgesetz heißt es, dass jagdberechtigte Personen in ihrem Jagdbezirk wildernde Katzen ab einer Entfernung von 200 bis 500m (je nach Bundesland) zum nächstengelegenen Wohngebäude töten dürfen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat dieses Gesetz vor einigen Jahren geändert, hier ist der Abschuss von Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen gestattet. Dieses Katzentötungs-Verbot gilt auch in einigen anderen Bundesländern, bzw. ist dort in Planung.


Nun weiß natürlich jeder Katzenhalter, dass 200 bis 500m für einen Freigänger keine Entfernung ist, weshalb es sehr häufig dazu kommt, dass die eigene Katze gerade in ländlichen Regionen schnell diese Grenze überschreitet. Wohnt man in einem Bundesland, in welchem der Abschuss von Katzen noch erlaubt wird, ist es ratsam, bei der Haltung einer Freigänger-Katze immer ein Gespräch mit dem für den eigenen Bezirk zuständigen Jäger zu suchen. Denn den meisten Jägern geht es beim Abschuss, wenn er überhaupt stattfindet, im Regelfall um wirklich besitzerlose und wildernde Katzen. Die allerwenigsten von ihnen haben es auch auf zahme Hauskatzen abgesehen. Dies widerspricht nämlich der Moral der meisten Jäger, halten einige doch selbst die ein oder andere Katze als Haustier. So distanzieren sich mittlerweile auch einige Kreisjägerschaften immer mehr von dem Abschuss von Hauskatzen.



Bei so einem Gespräch kann man zum Beispiel vereinbaren, dass sich der Jäger meldet, wenn er eine Katze sieht, die der eigenen ähnlich ist. Da jeder Jäger den Umgang mit Freigänger-Katzen anders handhabt, kann dies wie bereits erwähnt am besten persönlich geklärt werden. Wird eine Hauskatze abgeschossen und der Abschussort befindet sich unterhalb der gesetzlichen Mindestgrenze, begeht der Jäger eine Straftat, welche auch entsprechend geahndet werden kann. Dann wird die Polizei im Regelfall die Waffen beschlagnahmen, den Waffenschein einziehen und ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz einleiten.


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