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Schäden durch Katzen, wer haftet und muss zahlen?

So sanft Katzen auch sein mögen, es kann schnell vorkommen, dass sie einen Schaden am Eigentum anderer verursachen. Muss der Schaden reguliert werden, sieht es das Gesetz in Deutschland vor, dass der Halter im Rahmen der Tierhalterhaftung für die auftretenden Kosten aufkommen muss. Dies gilt für alle aufkommenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.



Es ist wichtig, dass man sich dessen als Katzenhalter bewusst ist. Deutschland wäre aber nicht Deutschland, wenn sich nicht auch so ein Schadensfall absichern lassen würde. Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen, z.B. für Hund und Pferd, lässt sich eine Katze aber nicht gesondert versichern.


Trotzdem können Katzenbesitzer nun beruhigt aufatmen, denn Kosten von Schäden, die eine Katze verursacht hat, werden im Regelfall von der eigenen Privatpflichtversicherung abgedeckt. Sofern man denn eine hat.

Darum sollte man sich als Halter eines Stubentigers genau darüber informieren, ob Kleintiere wie Katzen in der Versicherung abgedeckt sind und welche Schäden übernommen werden, sollten sie durch diese verursacht werden. Häufig enthalten die Grundtarife der Versicherer nämlich keine Regulierung von Mietschäden.


Für den Eigenheim-Besitzer ist dies weniger relevant, da er für aufkommende Schäden am Haus eh selbst aufkommen muss. Hier ist eine Versicherung nur wichtig, wenn die Katze ein Freigänger ist und somit bei anderen Häusern, Autos und Mitmenschen Schäden verursachen kann. Dann reicht der Grundtarif im Normalfall auch aus.



Wohnt man mit der Katze hingegen in einer Mietwohnung und die Fellnase zerkratzt den Fußboden oder einen Türrahmen, können die entstehenden Reparaturkosten bei einem Tarif ohne Mietschäden-Absicherung nicht zurückverlangt werden. Dies ist nämlich nur dann möglich, wenn Mietschäden explizit mit versichert sind.

 

Durch den Halter zu tragende Schäden entstehen unter anderem, wenn die Katze...


… auf der warmen Motorhaube eines Nachbarn schläft und dabei Kratzer im Lack verursacht


… über die Straße läuft und einen Unfall verursacht


… die Klamotten oder Schuhe von Gästen oder Fremden beschädigt


… andere Personen angreift und verletzt


… auf der Terrasse des Nachbarn eine teure Vase umwirft


… den neuen Holzzaun am Ende der Straße als Kratzsäule missbraucht


... einen Fahrradfahrer zum ausweichen zwingt, dieser stürzt und sich dabei verletzt

 

Erwähnenswert ist noch, dass die Beweislast im Falle eines Schadens immer beim Geschädigten liegt. Dieser muss also eindeutig beweisen können, das die Katze des jeweiligen Halters auch wirklich Schuld am Schadensfall hat.



Ist dies nicht möglich, besteht auch keine Haftungspflicht für den Schaden. Möchte man aber z.B. den guten Willen der Nachbarschaft wahren oder ist sich der wirklichen Schuld der Katze bewusst, sollte man sich aber trotzdem einigen und wenn möglich, die Kosten über die Privathaftpflichtversicherung des Halters abwickeln.

 

Noch keine passende Privathaftpflichtversicherung gefunden? Dann können wir die der Helvetia-Versicherung empfehlen. Diese versichert bereits für wenig Euro im Monat sowohl im Basis- als auch im Komfort-Tarif Schäden durch Katzen und auch Mietschäden werden in beiden Tarifen abgedeckt.


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